Termine und Fristen
Bewerbungsfristen
Alle ausländischen Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsabschlüssen informieren sich bitte im International Center.
Alle deutschen und Deutschen gleichgestellten Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen informieren sich bitte -zusätzlich zu den unten genannten Fristen- auf der Informationsseite ausländische Bildungsabschlüsse.
Studienfächer |
Sommersemester | Wintersemester |
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Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen für zulassungsbeschränkte Studienfächer
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bis spätestens 02.01. Bewerbung über uni-assist |
bis spätestens 01.07. Bewerbung über uni-assist |
Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen für zulassungsfreie Studienfächer |
bis spätestens 15.01. Bewerbung über uni-assist |
bis spätestens 15.07. Bewerbung über uni-assist |
Für erste Fachsemester, höhere Fachsemester und Masterstudiengänge in zulassungsbeschränkten (bewerbungspflichtigen) Studienfächern, die über die Universität Kiel vergeben werden |
01. 12. bis 15.01. Frist gilt für Alt- und Neu-Abiturienten. |
01.06 bis - voraussichtlich NEU - 31.07. Frist gilt für Alt- und Neu-Abiturienten. |
Für erste Fachsemester in |
bis 15.01. für Alt- und Neu-Abiturienten Bewerbung über die
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"Alt-Abiturienten" "Neu-Abiturienten" Bewerbung über die |
Für das Losverfahren | 01. bis 05.03.2021 | 04. bis 08.10.2021 |
Eignungsprüfungen und Probestudium | |
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Für die Hochschuleignungsprüfung |
Anmeldefrist: bis zum 01.02. jeden Jahres Prüfungszeitraum: einmal jährlich im Mai/Juni |
Für das Probestudium (Studium ohne Abitur) |
Anmeldefrist: 15.04. bis 31.05. jeden Jahres |
Für die Sporteignungsprüfung |
Prüfung: einmal jährlich AUSNAHME Wintersemester 2021/22: Sporteignungsprüfung entfällt Nachprüfung: siehe Link Anmeldefrist: siehe Link Nähere Informationen erhalten Sie im Institut für Sportwissenschaft. |
Für die Eignungsprüfung Kunst/Bachelor, 2-Fächer, Lehramt an Gymnasien |
Prüfung: einmal jährlich Anmeldefrist: 01. bis 15.05. jeden Jahres |
Für die Eignungsprüfung Kunst/Master of Education |
Prüfung: zweimal jährlich Anmeldefrist für die Studienaufnahme zu einem Wintersemester: Anmeldefrist für die Studienaufnahme zu einem Sommersemester: Nähere Informationen erhalten Sie an der Muthesius Kunsthochschule. |
Bescheidversand
Stiftung für Hochschulzulassung |
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Studienfächer | Sommersemester | Wintersemester | ||
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ab der zweiten Februarwoche |
wird noch bekannt gegeben |
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CAU: Zulassungsbeschränkte (bewerbungspflichtige) Studienfächer/ -gänge |
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Fachsemester | Sommersemester | Wintersemester | ||
1. Fachsemester grundständige Studiengänge (Bachelor/Diplom/Staatsexamen) |
kein Bescheidversand, da kein Angebot |
Zulassungen ab Ende Juli Ablehnungen ab Mitte September |
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1. Fachsemester Masterstudiengänge |
Zulassungen ab Mitte Februar, Ablehnungen ab Mitte März |
Zulassungen ab Anfang August Ablehnungen ab Mitte September |
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Höhere Fachsemester |
Zulassungen ab Anfang März, Ablehnungen ab Ende März |
Zulassungen ab Anfang September Ablehnungen ab Anfang Oktober |
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Losverfahren |
Benachrichtigung nur im Falle einer Zulassung per Telefon / E-Mail ab Ende März |
Benachrichtigung nur im Falle einer Zulassung per Telefon / E-Mail ab Mitte Oktober | ||
CAU: Zulassungsfreie (nicht bewerbungspflichtige) Fächer |
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Studienfächer | Sommersemester | Wintersemester | ||
kein Bescheidversand, sieheEinschreibfristen |
kein Bescheidversand, siehe Einschreibfristen |
Einschreibfristen
Alle ausländischen Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsabschlüssen informieren sich bitte im International Center.
Alle deutschen und Deutschen gleichgestellte Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsabschlüssen informieren sich bitte -zusätzlich zu den unten genannten Fristen- auf der Informationsseite ausländische Bildungsabschlüsse.
Stiftung für Hochschulzulassung |
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Einschreibfrist* Sommersemester | Einschreibfrist* Wintersemester | |||
Medizin (nur WS) Pharmazie Zahnmedizin (nur WS) |
kein Angebot ab Mitte Februar kein Angebot |
ab Ende Juli ab Ende Juli ab Ende Juli |
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CAU: Zulassungsbeschränkte (bewerbungspflichtige) Fächer |
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Einschreibfrist* Sommersemester | Einschreibfrist* Wintersemester | |||
1. Fachsemester grundständige Studiengänge |
kein Angebot | ab Anfang August | ||
1. Fachsemester Masterstudiengänge |
ab Mitte Februar |
ab Anfang August | ||
Höhere Fachsemester (alle Abschlüsse) |
ab Mitte März |
ab Anfang September | ||
Losverfahren |
April |
ab Mitte Oktober | ||
CAU: Zulassungsfreie (nicht bewerbungspflichtige) Fächer |
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Einschreibfrist Sommersemester | Einschreibfrist Wintersemester | |||
Online-Einschreibung vom 15.02. bis 15.03. (postalischer Eingang der Einschreibunterlagen bei der CAU bis 19.03.) |
Online-Einschreibung vom 15.08. bis 30.09. (postalischer Eingang der Einschreibunterlagen bei der CAU bis 05.10.) |
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Für deutsche und Deutschen gleichgestellte Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsabschlüssen für zulassungsfreie Studienfächer |
bis spätestens 15.01. Prüfungsverfahren über uni-assist beantragen |
bis spätestens 15.07. Prüfungsverfahren über uni-assist beantragen |
* Die genaue Einschreibfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt und muss eingehalten werden. Gehen die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist ein, verfällt der Anspruch auf den erhaltenen Studienplatz und dieser wird zu Gunsten einer anderen Bewerberin/eines anderen Bewerbers weitervergeben.
Das Veranstaltungsprogramm zu den Orientierungsveranstaltungen für Erstsemester finden Sie hier: Zum Studienbeginn
Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation usw.
Frist für ... | Sommersemester | Wintersemester |
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Rückmeldung | 02. Januar bis 28. Februar | 01. Juni bis 31. August |
Studiengangwechsel | Fächer ohne Zulassungsbeschränkung: 02. Januar bis 31. März Fächer mit Zulassungs- beschränkung: Frist gemäß Zulassungsbescheid |
Fächer ohne Zulassungsbeschränkung: 01. Juni bis 30. September* *Sollten Sie aus studienorganisatorischen Gründen die Frist nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice beschränkung: Frist gemäß Zulassungsbescheid |
Beurlaubung | bis zum Vorlesungsbeginn | bis zum Vorlesungsbeginn |
Studienplatztausch | ab 01. März bis 7 Tage vor Vorlesungsbeginn |
ab 01. September bis 7 Tage vor Vorlesungsbeginn |
Gasthörerschaft | 01. März bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. | 01. September bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. |
Exmatrikulation | bis zum Ende des laufenden Semesters (30. September) |
bis zum Ende des laufenden Semesters (31. März) |