Agrarwissenschaften (Master of Science)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, nachzuweisen durch:
- mindestens 5 Jahre Englisch auf grundlegendem Niveau (Grundkursniveau) oder
- entsprechende Sprachnachweise auf dem Niveau B2
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.