Internationale Politik und Internationales Recht (Master of Arts)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, nachzuweisen durch:
- mindestens 5 Jahre Englisch auf grundlegendem Niveau (Grundkursniveau) oder
- entsprechende Sprachnachweise auf dem Niveau B2
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.