Italienische Philologie (Bachelor of Arts)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- Lateinkenntnisse im Umfang von entweder 2 Jahren Schullatein (Abschlussnote mindestens „ausreichend“), das Kleine Latinum oder 2 erfolgreich absolvierte Latein-Grammatik-Kurse (Latein I und Latein II) des Instituts für Klassische Altertumskunde.
Der Nachweis der Lateinkenntnisse muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen. - Fachspezifische Sprachkenntnisse: Es werden keine Italienisch-Vorkenntnisse gefordert.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.