Klassische Archäologie (Bachelor of Arts)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- KMK-Latinum, nachzuweisen möglichst vor Aufnahme des Studiums, spätestens bis zum Beginn des Moduls H
- Lektürefähigkeit in einer modernen Fremdsprache (außer Englisch; wahlweise Französisch, Italienisch, Spanisch, Türkisch, Neugriechisch), die mindestens drei Jahre lang in der Schule erlernt (oder Äquivalent) und mit mindestens „befriedigend“ (8 Punkte) abgeschlossen wurde.
Ersatzweise: Rezension einer fachspezifischen Monographie aus dem Bereich Klassische Archäologie in der nachzuweisenden Sprache, für die keine Übersetzung vorliegt (Umfang: 2 Seiten, auf Deutsch). Der Nachweis muss spätestens zum 5. Semester / Modul H erfolgen.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.