Materials Science and Business Administration (Master of Science)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
- Sofern Englisch weder Muttersprache ist, noch weder Hochschulzugangsberechtigung oder ein erster berufsqualifizierender Abschluss in englischer Sprache erworben wurden, sind Englischkenntnisse nachzuweisen, die der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen,
z.B. mind. TOEFL®IBT: 72 Punkte, Cambridge Proficiency, Oxford Higher Certificate, International Certificate Conference ICC Stage 3 (Technical) oder IELTS: 6.0 Punkte.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.