Materialwissenschaft (Bachelor of Science)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Es sind ausreichende Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Der Nachweis ist durch ein Schulabschlusszeugnis oder durch vergleichbare Zertifikate bis spätestens zum Beginn des 4. Semesters zu führen.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.