Musikwissenschaft (Bachelor of Arts)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2, bis spätestens zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB), oder, wenn keine deutsche HZB vorliegt, nachzuweisen durch mind. 5 Jahre Englisch auf grundlegendem Niveau oder durch entsprechende Sprachnachweise auf dem Niveau B2.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.