Physik (Master of Science; Master of Education)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), nachzuweisen durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder,
wenn keine deutsche HZB vorliegt, nachzuweisen durch
- mindestens 3 Jahre Englisch auf grundlegendem Niveau (Grundkursniveau) oder
- entsprechende Sprachnachweise auf dem Niveau B1
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.