Spanisch (Master of Education, Master of Arts - Profil Wirtschaftspädagogik)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- Lateinkenntnisse im Umfang des KMK-Latinums
Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.