Stadt- und Regionalentwicklung (Master of Science)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Ausreichende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, nachgewiesen durch
- mindestens fünf Jahre Englisch auf grundlegendem Niveau (Grundkursniveau) oder
- den Abschluss eines englischprachigen Bachelorstudiengangs oder
- Cambridge Certificate: First Certificate in English (FCE) oder
- IELTS: 5.0 bis 6.5 oder
- TOEFL®, 72 bis 94 points oder
- andere geeignete Nachweise und Zertifikate.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.