Vergleichende Slavistik (Master of Arts)
Sprachliche Voraussetzungen
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die nachgewiesen werden müssen:
- Lektürekenntnisse des Englischen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Beginn des 1. Semesters im Institut für Slavistik nachgewiesen werden.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie die Studienqualifikationssatzung.