Interkulturelle Studien: Polen und Deutsche in Europa (Master of Arts)
Sprachkenntnisse
Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen:
Polnisch (Kategorie A 2 des Europäischen Referenzrahmens).
Soweit es sich nicht um Muttersprachlerinnen oder Muttersprachler handelt oder das vorangegangene Bachelorstudium bereits in dieser Sprache absolviert wurde, müssen bei der Einschreibung Polnischkenntnisse nachgewiesen werden durch:
- das Schulzeugnis einer polnischen Schule (mindestens vier Jahre Schulunterricht in polnischer Sprache) oder
- die Bescheinigung über die Absolvierung von Polnisch-Sprachkursen im Umfang von mindestens 180 Unterrichtsstunden (à 45 min., z.B. im Rahmen von Sprachkursen an einer Universität oder Volkshochschule) oder
- das erfolgreiche Ablegen eines am Institut für Slavistik durchgeführten Sprachtests.
Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.
Hier finden Sie den Vordruck „Bescheinigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen laut Studienqualifikationssatzung“.
Die Studienqualifikationssatzung ist zu finden unter www.studservice.uni-kiel.de/sta/0-1-3.pdf.